Gaspreis-Urteil: Wie profitieren Verbraucher?
Auf Rückzahlungen können Gaskunden hoffen, in deren Gasverträgen eine Preisanpassungsklausel existiert, nach der sich der Gaspreis entsprechend dem Index für Heizölpreise automatisch erhöht und aufgrund derer schon Preiserhöhungen vorgenommen wurden. Diese Klauseln sind mit dem heutigen Urteil des BGHs unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligen. Sie erlauben nämlich selbst dann eine Erhöhung des Gaspreises, wenn steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen - etwa bei den Netz- und Vertriebskosten - aufgefangen werden. Darüber hinaus werden in Zukunft alle Gaskunden von mehr Transparenz bei der Zusammensetzung des Gaspreises ihres Versorgers profitieren. Neben der Anpassung der unwirksamen Klauseln werden Gasversorger ab sofort die Gründe für eine Gaspreiserhöhung deutlicher machen müssen. Ein einfacher Hinweis auf gestiegene Heizölpreise wird dabei nicht mehr ausreichen. Hintergrund der Entscheidung waren zwei Verfahren, in denen der Bund der Energieverbraucher gegen den Kölner Energieversorger RheinEnergie und mehrere Dutzend Gaskunden gegen eine Preiserhöhung der Stadtwerke Dreieich in Hessen klagten. Der 8. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe kippte in beiden Verfahren die entsprechenden Preisanpassungsklauseln in den Erdgassonderverträgen der Gasversorger, die sich auf die Bindung des Gaspreises an den Heizölpreis beriefen.
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