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Bauherren: Neubauten müssen energieeffizient sein


Wer kontrolliert die Umsetzung des EEWärmeG und den Einsatz regenerativer Energien?
Zuständig für die Nachweise sind normalerweise die Bauämter. Dort
müssen in der Regel bis drei Monate ab dem Inbetriebnahmejahr der Anlagen alle technischen Nachweise vorliegen. Ausstellen kann die Nachweise meist auch der Anlagenhersteller oder der Installateur. Die
meisten Nachweise, worunter auch Lieferantenabrechnungen von Biomasse
fallen, müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, um spätere
Kontrollen zu ermöglichen.

Was müssen Bauherren hier ab 2009 noch beachten? Und was passiert, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden?
Das EEWärmeG erlaubt es den Bundesländern einzelne zusätzliche Wärmegesetze zu formulieren. Die Bauherren müssen also zusätzlich zum EEWärmeG und zur aktuellen EnEV die ergänzend geltenden Landesgesetze
beachten. Halten sich Bauherren, Architekten, Fachplaner, Handwerksbetriebe, Bauträger oder Energieberater nicht an die Vorschriften des EEWärmeG, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Alle am Bau Beteiligten müssen sich informieren, was das neue Gesetz vorschreibt und wie die Vorschriften korrekt umgesetzt werden müssen.

Worauf müssen Käufer schlüsselfertiger Häuser achten?
Wer mit dem Gedanken spielt, ein schlüsselfertiges Haus zu kaufen,
der sollte grundsätzlich den Bauvertrag vor Vertragsabschluss von einem
unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Nach Beobachtung des
VPB sind bereits erste Angebote auf dem Markt, die mit ungenauen Sätzen
werben wie „Wohnhaus nach Wärmegesetz mit Solardach“, „Passivwand“,
„modernem Erdwärmesystem“ oder „Dämmpaket“. Der VPB warnt: Das
sind lediglich Werbebotschaften und keine verbindlichen Zusagen für
ein nach geltendem Recht geplantes Haus. Wer einen solchen Vertrag
unterzeichnet, der muss im Bauverlauf mit erheblichen Zuzahlungen für
notwendige Nachbesserungen rechnen. Unentbehrlich ist auch die laufende Baubetreuung durch den unabhängigen Bausachverständigen. Nach einer Untersuchung des VPB 2007 wurden schon bisher in zwei Dritteln aller Neubauten die Energiesparvorschriften nicht korrekt – und zum Nachteil des Käufers - umgesetzt. Der VPB befürchtet, die Mängelquote wird bei den komplexeren Anforderungen des EEWärmeG weiter ansteigen. Unabhängige Baukontrolle ist der einzige Schutz vor solch teuren Baumängeln.

 


Wo finden Bauherren Hilfe?
Mit jedem neuen Baugesetz müssen sich Fachplaner weiter spezialisieren.
In der Regel übernehmen die Landesarchitektenkammern die Fortbildung
und Zertifizierung der Fachleute. Bauherren sollten sich dort
nach geeigneten Fachleuten in ihrer Nähe erkundigen. Auskünfte zu allen
Fragen rund ums Bauen gibt auch das nächstgelegene VPB-Regionalbüro.

Gibt es Zuschüsse zur Erfüllung des EEWärmeG?
Nein. Gesetzliche Anforderungen können grundsätzlich nicht bezuschusst
werden. Allerdings fördert der Staat mit dem Marktanreizprogramm
(MAP) den Einsatz von erneuerbaren Energien im Neu- wie im Altbau,
die ÜBER die gesetzlichen Nutzungspflichten hinausgehen. Kleinere
Anlagen fördert das BAFA mit Zuschüssen, größere die KfWFörderbank
mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. 2009 stehen Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen allerdings um 25 Prozent gekürzt werden. Außerdem sind Handwerkerrechnungen für Altbaumaßnahmen zum Teil einkommensteuerlich absetzbar.

(2/2009)

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