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Energie sparen: Hier gibt's Geld vom Staat

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wer eine grundlegende energetische Sanierung plant, die das eigene Ein- oder Zweifamilienhaus mindestens auf Neubau-Niveau bringt, kann das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen. Voraussetzungen: Den Maßnahmen liegt eine Energieberatung zu Grunde und die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen durchgeführt.

Welche Effizienzkriterien ein Haus auf "Neubau-Niveau" erfüllen muss, regelt die "Energieeinsparverordnung" auch kurz "EnEV" genannt. Noch sparsamer sind Häuser, die das Niveau "EnEV minus 30%" erreichen, denn diese benötigen noch einmal 30 Prozent weniger Energie als Neubauten, um das Haus zu heizen und mit warmem Wasser zu versorgen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert entweder eine umfassende energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser in Wohngebäuden, die vor dem Jahr 1984 fertig gestellt wurden. Oder man entscheidet sich für eines der vier so genannten Maßnahmenpakete, die Kombinationen der am häufigsten durchgeführten Energie-Einsparmaßnahmen enthalten und für alle Wohnhäuser gelten, die vor dem Jahr 1995 gebaut wurden. Gefördert werden zum Beispiel die Erneuerung der Fenster oder der Heizung sowie Dämmmaßnahmen.

 

Förderfähige Investitionskosten sind die Bau- und Materialkosten, die Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten. Eine detaillierte Auflistung, welche Kosten bezuschusst werden, findet sich auf der Website der KfW-Förderbank.

Es gibt für die Förderung eine Zuschuss- und eine Kreditvariante. Bei der Zuschuss-Variante bekommt man 10 Prozent oder maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, wenn das Haus nach der Sanierung die Neubau-Werte nach EnEV einhält oder unterschreitet. Wenn man das Niveau "EnEV minus 30%" erreicht, wird sogar ein Zuschuss in Höhe von 17,5 Prozent oder maximal 8.750 Euro je Wohneinheit gewährt. Für die Energieberatung gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent oder maximal 1.000 Euro je Wohneinheit. Für die Kategorie B – die Maßnahmenpakete – gibt es einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit.

Bei der Kreditvariante kann man für die gesamten förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 50.000 Euro, einen Kredit mit ermäßigtem Zinssatz aufnehmen. Dieser liegt je nach Laufzeit bei 1,75 bis 2,05 Prozent jährlich. Dazu gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent bzw. 12,5 Prozent des Zusagebetrages, je nachdem ob das sanierte Haus das Neubau-Niveau erreicht oder um 30 Prozent unterschreitet. Die Leistungen sind teilweise mit anderen Programmen der KfW-Förderbank, aber nicht mit anderen öffentlich finanzierten Förderprogrammen kombinierbar. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu stellen. Die Förderung kann zum Beispiel durch das KfW Kreditprogramm "Wohnraum modernisieren" ergänzt werden.

Teilsanierung: "Wohnraum modernisieren"
Das KfW Programm "Wohnraum modernisieren" bietet für Investitionen in den Klimaschutz sogenannte ÖKO-PLUS-Maßnahmen an. Dabei werden alle Maßnahmen rund um Wärmeschutz und Heizung mit maximal 50.000 Euro gefördert. Für 10 Jahre Laufzeit liegt der Zinssatz bei 3,20 Prozent, für 20 Jahre Laufzeit bei rund 3,40 Prozent.
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