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Energieausweis: Jetzt kommt er!


Als Energieausweis gelten jedoch zwei Dokumente: Es gibt den „bedarfsorientierten Pass“ und den „verbrauchsorientierten Pass“. Die verbrauchsorientierte Variante ist die einfachere Version und darf ausgestellt werden für Wohngebäude ab Baujahr 1977 und solche mit mehr als vier Wohneinheiten. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine grundsätzliche Energieeffizienz durch die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 gegeben ist und sich die unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner allein durch ihre Anzahl angleichen.
 
Trotzdem ist der bedarfsorientierte Pass die bessere Variante und kann auch erstellt werden, wenn er nicht Pflicht ist. Im Gegensatz zu einfacheren Variante gehören zu einem anständigen bedarfsorientierten Ausweis nach einer Begehung des Gebäudes neben den reinen Verbrauchszahlen auch konkrete Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen. Für Mieter und Käufer sind diese bares Geld wert, denn schlecht gedämmte Immobilien werden Preisabschläge hinnehmen müssen.

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Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Energieausweis?