Gaspreiserhöhung: Sonderkündigungsrecht wahrnehmen
Mit dem Sonderkündigungsrecht können Verbraucher nach einer erfolgten Gaspreiserhöhung des Gasversorgers innerhalb einer Frist von einem Monat den Gasvertrag kündigen und den Gasversorger wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses abweichend von den Fristen einer normalen Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vertragspartner einseitig die Versicherungsbedingungen ändert. Wann gilt das Sonderkündigungsrecht? „Behält sich ein Strom- oder Gasversorger im Sondervertrag das Recht zur Erhöhung der Preise vor, muss er dem Kunden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets auch ein Sonderkündigungsrecht für den Fall der Preiserhöhung einräumen", klärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen über das Sonderkündigungsrecht auf.
Was ist, wenn das Sonderkündigungsrecht im Vertrag nicht erwähnt wird? „Fehlt ein solches Sonderkündigungsrecht im Vertrag, kann man sich auf diese eindeutige Rechtsprechung berufen und den Energieliefervertrag anlässlich einer Preiserhöhung auch ohne entsprechende Regelung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen", so Henschler weiter über das Sonderkündigungsrecht. Sonderkündigungsrecht unbedingt wahrnehmen Betroffene Verbraucher sollten Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers mit Sonderkündigungsrecht und Anbieterwechsel begegnen. Geld und Nerven spart man übrigens bei der Wahl eines Anbieters mit unter Umständen etwas höheren Kosten, aber dafür einem konstanten und soliden Service. Hier muss man das Sonderkündigungsrecht vielleicht nicht so schnell in Anspruch nehmen. Solche Gasanbieter sind beim Gas-Rechner von Gastipp.de übrigens mit einer „Daumen hoch“-Grafik gekennzeichnet. |