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Unbundling - Entbündelung


Gas verkaufen ist die eine Seite, der Transport zum Kunden die andere. Es ist nicht sinnvoll, die Gasnetze weiter aufzubauen, so dass verschiedene Anbieter parallele Leitungen bauen müssen. Damit der Eigentümer und etablierter Lieferant dieses Monopol nicht gegenüber neuen Anbietern ausnutzt, gibt es von der Bundesnetzagentur kontrollierte Netznutzungsgebühren. Um diese Trennung von Gaslieferant und Netzbetreiber zu verstärken, können Unternehmen vom Gesetzgeber aufgefordert werden, das Liefern von Gas sowie den Netzbetrieb zu Entbündeln, also in zwei organisatorisch getrennte Unternehmenseinheiten zu trennen.
Unbundling - Entbündelung
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