Service : Lexikon Gastipp LexikonEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG), zweite NovelleZweck der zweiten Novelle des EnWG ist die "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" (§ 1 Abs. 1 EnWG). Ferner dient die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschtem Wettbewerbs [...] und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. (§ 1 Abs. 2 EnWG). Mit der zweiten Novelle setzte die Bundesregierung EU-Gemeinschaftsrecht in nationales Recht um. Hauptinhalte des Gesetzes:
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