Service : Lexikon Gastipp LexikonBundesnetzagentur (BNetzA)Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine Regulierungsbehörde. Die Behörde soll den Wettbewerb in Netzmärkten aufrechterhalten und fördern. Zu den Netzwerken gehören Post und Eisenbahn, aber auch Elektrizität, Gas und Telekommunikation. Um den Wettbewerb zu fördern, kontrolliert und genehmigt die Behörde die Netznutzungsentgelte, so dass Verbraucher frei den Versorger wählen können.
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