BGH: Vermieter müssen Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen

BGH: Vermieter müssen Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass Mieter einen Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung haben. Der Vermieter darf bei der Heizkostenabrechnung also nicht einfach seine Abschlagszahlungen an den Energieversorger zu Grunde legen.

„Die Entscheidung ist richtig und gerecht. Mieter haben Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Das bedeutet, der Vermieter muss die Kosten der tatsächlich während der Abrechnungsperiode ins Haus gelieferten Energie abrechnen. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs war notwendig“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil der Karlsruher Richter.


„Hat der Vermieter fälschlicherweise Heizkosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet, können Mieter eine neue Heizkostenabrechnung fordern. Ich empfehle insbesondere Mietern, bei denen Gas- oder Fernwärmekosten abgerechnet werden, genau hinzuschauen und gegebenenfalls den örtlichen Mieterverein einzuschalten“, so Siebenkotten. 

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