Gas für Privat : News Euskirchen: Gaspreiserhöhungen erneut für unwirksam erklärt
In dem Urteil vom 29.12.2011 ging es um die Preisanpassungsklausel in den Gasversorgungs-Sonderverträgen. Das Gericht erklärte die seit dem Jahr 2005 aufgrund dieser Klausel vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für ungültig, wie das regionale Wirtschaftsportal „business.on“ berichtet. Kunden des Gasversorgers Regionalgas Euskirchen, die über einen Gasversorgungs-Sondervertrag mit einer intransparenten Preisanpassungs-klausel mit Erdgas beliefert wurden oder immer noch beliefert werden, haben nach diesem Urteil weiterhin gute Aussicht, zu viel bezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen, soweit diese noch nicht verjährt sind. Nicht verjährt sind Forderungen aus Rechnungen ab 2009. Die Möglichkeit der Rückerstattung besteht übrigens auch dann, wenn Gaskunden Preiserhöhungen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Um juristischen Streitigkeiten mit ihrem Gasversorger aus dem Weg zu gehen und außerdem bares Geld zu sparen, sollten sie einfach zu dem günstigsten Gasanbieter ihrer Region wechseln, sobald ihr Gasversorger Preiserhöhungen ankündigt. Mit dem Gastipp.de-Tarifrechner können Sie schnell und sicher den günstigsten Gasanbieter ihrer Region finden. |