Gericht: EWE muss Kunden Beträge in voller Höhe erstatten

Im Streit um Gaspreiserhöhungen hat der Oldenburger Energieversorger EWE vor dem Amtsgericht Aurich erneut Niederlagen erlitten. Der Konzern müsse fünf Kunden die zusätzlichen Beträge von rechtswidrig erhöhten Gaspreisen in voller Höhe zurückerstatten, urteilte das Gericht am Freitag. Drei Urteile seien rechtskräftig, weil der Streitwert nach Gerichtsangaben jeweils unter 600 Euro liege. In zwei Fällen übersteige der Streitwert 600 Euro, so dass dagegen Berufung beim Landgericht Aurich eingelegt werden könne.
 
Bereits vor acht Tagen hatten drei EWE-Kunden mit ähnlichen Klagen vor dem Amtsgericht Aurich Erfolg. Das Amtsgericht stützte sich in seinen Urteilen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli, der zum gleichen Ergebnis gekommen war.
 

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