Verbraucherschutz: EnBw schüchtert Gaskunden ein

 
Verbraucherschützer werfen der EnBw vor, Gaskunden einschüchtern zu wollenDie EnBW schickt gegenwärtig Schreiben an die Gaspreis-Protestler, in denen sie behauptet, es läge ein abschließendes Urteil zur Billigkeit ihrer Gaspreise vor. Dies stimmt aber nicht, wie die Verbraucherzentrale Baden Württemberg mitteilt. Weiter werden die Kunden, die sich zwischen 2005 und 2008 gegen Erhöhungen der Gaspreise in der Grundversorgung gewandt und ihre Rechnungen eigenständig gekürzt hatten, im dem Schreiben dazu aufgefordert, die ausstehenden Beträge zu überweisen.

 „Die Schreiben sind nichts als Einschüchterungsversuche", so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In dem von der EnBW zitierten Urteil des Landgerichts Stuttgart wird lediglich bekundet, dass das Amtsgericht keinen Rechtsfehler begangen hat. Damit ist eine Bestätigung der Billigkeit der Gaspreise gar nicht verbunden.

Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 klargestellt, dass die zugrundeliegenden Preisanhebungsmechanismen wie beispielsweise  Ölpreisanpassungsklauseln gar nicht geeignet seien, einen marktorientierten Gaspreis hervorzubringen. Die EnBW hat bisher also gar nicht belegt, dass ihre Gaspreise gerechtfertigt sind.
 
Solchen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen können Sie am einfachsten, in dem sie immer zum günstigsten Gasanbieter ihrer Region wechseln. Nutzen Sie dazu unseren Gastipp.de-Vergleichsrechner, mit dem Sie sich innerhalb von fünf Minuten einen Überblick über ihr persönliches Einsparpotenzial machen können – Sie brauchen den Rechner nur mit ihrer Postleitzahl und ihrem jährlichen Verbrauch zu füttern.

Service-Angebote


Der beste Gaspreis für Ihr Gewerbe

Gaspreis-Optimierung durch Experten.
Kostenfrei, individuell und unverbindlich.

[mehr]


Günstige private Solaranlagen

Kostenlos und unverbindliche Angebote
für energiesparende Photovoltaik-
anlagen anfordern.
[mehr]

Bis 400,- Euro sparen bei Stromtarifen