Der Energieausweis muss vom Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie auf Verlangen vorgelegt werden. Er gibt an, wie energieeffizient das Gebäude ist. Lassen Sie ihn sich zeigen?
...zum Ergebnis

...jetzt abstimmen!

28.01.2010 BGH kippt Klauseln in Vertragsbedingungen von EMB


Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsposition von Gaskunden erneut deutlich verbessert. Der BGH entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass der brandenburgische Gasversorger Erdgas Mark Brandenburg (EMB) fünf Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden darf. Diese benachteiligten Kunden unangemessen.
 
Dabei gehe es um „ergänzende“ und „besondere“ Bedingungen, die das Unternehmen den Angaben zufolge seit April 2007 gegenüber Tarifkunden beziehungsweise Sonderkunden verwendet - und zwar neben der herkömmlichen Gasgrundversorgungs-Verordnung (GasGVV).
 
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte nun mit ihrer Klage auch in dritter Instanz Erfolg. Die Revision der EMB wurde verworfen. Der 8. Zivilsenat des BGH beanstandete beispielsweise eine Preisanpassungsklausel bei Sonderkunden. Der BGH machte dabei deutlich, dass er es für erforderlich hält, dass ein Gasversorger den Kunden eine Preisänderung per Brief mitteilt.
 
Eine „unveränderte Übernahme“ des gesetzlichen Preisanpassungsrechts müsse auch die in der Gasgrundversorgungs-Verordnung geregelten Mitteilungspflichten des Versorgers erfassen. Und dazu gehöre eine „briefliche Mitteilung der beabsichtigten Änderungen an den Kunden“. Diese Pflichten seien „auch gegenüber Sonderkunden von wesentlicher Bedeutung, weil auch diese ein Interesse daran haben, rechtzeitig und zuverlässig in einer Weise über Preisänderungen informiert zu werden, die gegebenenfalls einen zügigen Lieferantenwechsel ermöglicht“, unterstrich der BGH.
 
 
In der nun gekippten Klausel werde diese Regelung zu den Mitteilungspflichten nicht ausreichend deutlich. (AZ: VIII ZR 326/08 - Urteil vom 27. Januar 2010)
(ddp/dmu/mwo)
 

  Bookmarken bei:
Schnell, direkt und kostenlos: Geld sparen beim Gas-anbieter-wechsel mit TÜV geprüfter Sicherheit bei Gastipp.de. Sie müssen sich nur darum kümmern, ihr erspartes Geld anderweitig auszugeben.
...weiter

Hilfe beim Wechsel

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe beim Anbieterwechsel?
Rufen Sie uns an!
Sie erreichen uns kostenlos unter:
0800-226 3992
Tarifrechner
Strom
Versicherungen
Geldanlage
Altersvorsorge
DSL
Call by Call
Websites
Stromtipp.de
Gastipp.de
Tariftipp.de
Geldtipp.de
PortalHaus.de
Services
Energie sparen
Sitemap
Ratgeber
Fragen & Antworten
für Webmaster
Über uns
Impressum
AGB/Datenschutz
Presse
Kooperationen
Jobs
Werbung
Kontakt
Add to Google