27.01.2010 Erdgas Südsachsen: Gaspreiserhöhungen unwirksam


Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen der Erdgas Südsachsen für Sondervertragskunden als unwirksamDas Oberlandesgericht Dresden hat die seit 2005 vollzogenen Gaspreiserhöhungen der Erdgas Südsachsen GmbH für Sonderkunden für unwirksam erklärt.
 
Der Senat begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass die 21 Kläger nicht Tarifkunden im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) seien.
Dadurch könnten die in der Verordnung enthaltenen Ermächtigungen zur Preiserhöhung nicht auf die Verträge der Kläger angewendet werden.

 
Zudem entschied das Gericht, dass die Bestimmungen der AVBGasV nicht wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen worden seien.
Anstatt lediglich auf die Geltung der Verordnung hinzuweisen, hätte das Gasunternehmen seinen Sondervertragskunden in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschaffen müssen, vom Inhalt der Verordnung Kenntnis zu nehmen. Eine sonstige allgemeine Rechtsnorm, die dem Unternehmen eine einseitige Preiserhöhung gestatte, existiere nicht, urteilte das Gericht (AZ: 14 U 983/08).
(ddp/wol/kos)

Service-Angebote


Der beste Gaspreis für Ihr Gewerbe

Gaspreis-Optimierung durch Experten.
Kostenfrei, individuell und unverbindlich.

[mehr]


Günstige private Solaranlagen

Kostenlos und unverbindliche Angebote
für energiesparende Photovoltaik-
anlagen anfordern.
[mehr]

Bis 400,- Euro sparen bei Stromtarifen