Sammelklage: E.on Hanse geht in Berufung

Der Energieversorger E.on Hanse hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren über die Sammelklage von 54 Gaskunden eingelegt. Auch dabei werde der Konzern keinen Erfolg haben, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, am Donnerstag. Der Gasversorger hatte den Prozess am 27. Oktober verloren.
 
Das Gericht hatte im Oktober entschieden, dass Gasanbieter Preiserhöhungen in den Vertragsbedingungen nicht allgemein mit der "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" begründen dürfen. Die Gaskunden hatten sich mit der Sammelklage gegen derart ungerechtfertigte Gaspreiserhöhungen durchgesetzt. Unterdessen gebe es bei E.on Hanse eine Klagewelle gegen Gaskunden, welche die Zahlung eines Teils ihrer Rechnung verweigert hätten, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. All dies geschehe bei für den Konzern aussichtsloser Rechtslage, betonte Hörmann. So weise das zuständige Amtsgericht den Gasanbieter inzwischen in einem Standardschreiben darauf hin, dass das Gericht davon ausgehe, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam sei und dem Unternehmen nur die Tarife zustünden, die bis zum Widerspruch erhoben wurden.
 
Die Verbraucherzentrale schätzt, dass 5.000 Kunden die Zahlung der erhöhten Preise seit Jahren verweigern und weitere 25.000 Kunden dies nach Widerspruch nur unter Vorbehalt getan haben.

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