Geld sparen mit der neuen Heizkostenverordnung

Durch die zum Jahresanfang in Kraft getretene neue Heizkostenverordnung lohnt es sich für Verbraucher finanziell, mit ihrer Heiz- und Warmwasserenergie sparsam umzugehen. Insbesondere Besitzer von Gasheizungen können profitieren.    

Je nachdem, wie das Gebäude heiztechnisch ausgerüstet ist, muss der Vermieter nach der neuen Heizkostenverordnung bis zu 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten individuell nach dem Verbrauch des Mieters abrechnen. Vorher waren es nur 50 Prozent, die verbrauchsabhängig abgerechnet wurden, was bedeutet, dass zusätzlich ein Fünftel der Gaskosten eingespart werden können.  

Generell gilt, je höher die verbrauchsgebundenen Kosten, desto mehr Einsparpotenzial. Deshalb sollten Sie bei der nächsten Nebenkostenabrechnung unbedingt darauf achten, dass der Vermieter nach der aktuellen Heizkostenverordnung abrechnet.


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