29.06.2009 Neue Kfz-Steuer gut für Erdgasautos


Die Reform der Kraftfahrzeugsteuer tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft. Für alle ab diesem Datum erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum erstmalig der CO2-Wert herangezogen. „Von dieser Neuregelung profitieren vor allem umweltschonende Antriebsarten wie Erdgas als Kraftstoff“, erklärt Birgit-Maria Wöber von gibgas. „Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Der Käufer einer Limousine des VW Passat TSI EcoFuel zahlt nur 28 Euro Kfz-Steuer und spart so jedes Jahr 238 Euro im Vergleich zum gleichstarken Dieselmodell.“ Hilfestellung bei der Kaufentscheidung bietet der neue Kfz-Steuer-Rechner auf www.gibgas.de. Er berechnet die anfallende Kfz-Steuer an vergleichbaren Fahrzeugmodellen für die Antriebs- arten Benzin, Diesel und Erdgas - auch CNG genannt (steht für Compressed Natural Gas). Das Ergebnis: Für Erdgasfahrzeuge liegt die Ersparnis bei bis zu 89 Prozent im Vergleich zum Diesel und bis zu 85 Prozent im Vergleich zum Benzinmodell.
 
Die künftige Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: ein „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum für Ottomotoren bzw. 9,50 Euro für Dieselmotoren. Dazu kommt ein CO2-abhängiger Steuerbetrag von 2,00 Euro je Gramm pro Kilometer, allerdings erst ab dem einheitlichen steuerfreien Grenzwert von 120 Gramm je Kilometer.

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